 | Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht unbeaufsichtigt damit hantieren. |
 | Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten. |
 | Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. |
 | Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal. |
 | Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
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 | Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen. |
 | Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein. |
 | Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den . Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
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| | Quelle: LFV-Bayern e.V. |
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